Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart sind jeweils einzelvertretungsbefugt. Der Schriftführer vertritt mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Caspar Wilhelm Georg Solf
München
Vorstand
Bente Paulsen
Bremen
Vorstand
Thomas Vorberger
Bremen
Vorstand
Nadine-Yvonne Merten
Wiesbaden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.11.2006 zuletzt geändert am 15.08.2012
Die Mitgliederversammlung vom 04.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck), in § 4 (Gemeinnützigkeit), in § 10 (Vorstand) und in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.06.2007
Satzung: AS 257 ff.
Satzung: AS. 325 ff. Änderungsbeschluss: AS. 301
Satzung: AS. 483 ff.
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