Handelsregister · VR 50734

Chronologischer Auszug

Handharmonika-Spielring 1936 Bischofsheim e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handharmonika-Spielring 1936 Bischofsheim e.V.

b)
Bischofsheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
zweiter Vorsitzender:
Wagner, Otmar, Industriekaufmann, Bischofsheim
erster Vorsitzender:
Finkenauer, Stefan, Sozialversicherungsfachangestellter,
Bischofsheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.01.1985 zuletzt geändert am 29.03.1998
a)
22.06.2006
Blochberger

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.12.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Blatt 90
2b)
Bestellt als
zweite Vorsitzende:
Tauchert, Liane, Bischofsheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Wagner, Otmar, Industriekaufmann, Bischofsheim,
*XX.XX.XXXX
a)
25.04.2007
Dissinger
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung der Satzung beschlossen
wie folgt:
Es wurden die neuen §§ 3 (Mittel des Vereins) und 4 (Begünstigung) eingefügt. Dadurch
wurden die seitherigen §§ 3 - 19 zu den §§ 5 - 21.
Geändert wurden die §§ 1 (Name, Sitz, Zweck), 2 (Selbstlosigkeit), 19 (Haftung der
Mitglieder) und 21 (Inkrafttreten).
a)
25.06.2010
Dissinger

b)
Fall 3

Beschluss Blatt 124, 133 R
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 18
(Auflösung) beschlossen.
a)
05.04.2016
Thorke

b)
Anmeldung Blatt 139, 140
Beschluss Blatt 143 - 145
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.