Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.10.1975/17.02.1976, zuletzt geändert am 18.04.2002.
Die Satzung ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 27.03.2003 neugefaßt unter gleichzeitiger Veränderung des Vereinsnamens.
Die Delegiertenversammlungen vom 01.10.2012 und 02.11.2012 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Deligiertenversammlungen vom 03.11.2016 und 10.11.2016 haben die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2018/09.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.07.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 13.08.2003.
Beschl. u. Satzung Bl. 231-245 Sdb.
Beschlüsse Bl. 249 ff. Sdb.
Beschlüsse Blatt 332-347 nebst Neufassung der Satzung Bl. 348-352 des Sonderbandes
Beschlüsse und Neufassung der Satzung Bl. 358-385 Sdb.
Durch Verschmelzungsvertrag vom 06.03.2003 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen des Vereins Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungs-Fachhandels e.V. (BVDM) mit Sitz in Köln, -VR 4171- (übertragender Verein) vom 16.06.2003 und des Vereins Bundesverband Wohnen und Büro e.V., vormals: Bundesverband Bürowirtschaft e.V. mit Sitz in Köln, -VR 7432- (übernehmender Verein) vom 27.03.2003 ist der Verein unter Auflösung ohne Abwicklung (Übertragung des Vermögens als Ganzes) durch Aufnahme 06.03.2003 auf den letztgenannten Verein verschmolzen ).
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 17.07.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit dem Handelsverband Koch- und Tischkultur e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln VR 6264) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.