Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 28.03.1950 und mehrfach geändert, zuletzt am 23.09.2009. Die Mitgliederversammlung vom 10.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 7 (Organe des Verbandes), § 8 (bisher: Delegiertenversammlung; nunmehr: Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), § 11 (Ehrenämter) und § 12 (Auflösung) beschlossen. In die Satzung eingefügt wurden die neuen §§ 10 (Beirat), 11 (Sozialpolitischer Beirat) und § 13 (Stadt- und Ortsverbände/Fachgruppen). Die bisherige Nummerierung der Satzungsbestimmungen ändert sich entsprechend. Der Sitz des Vereins ist von Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen VR 40696) nach Mainz verlegt.
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand), § 2 (Zweck des Verbandes), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 3a (Tarifbindung), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Beiträge), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand), § 11 (Sozialpolitischer Beirat) und § 14 (Ehrenämter) beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.10.2021 ist die Satzung, abgesehen von § 8 Absatz 4 (Mitgliederversammlung / Einladungsformen), geändert und neu gefasst. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Gerichtsstand), § 2 (Zweck des Verbandes), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Präsidium), § 10 (Beirat), § 11 (Sozialpolitischer und tarifpolitischer Beirat) und § 12 (Geschäftsführung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 202-205
Bl. 301 - 307
Bl. 314 - 339
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten und dem 2. Vizepräsidenten.
Soweit Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die der Verband vermögensrechtlich verpflichtet wird, durch das Präsidium abgeschlossen werden, müssen sie vom Hauptgeschäftsführer mitunterzeichnet werden.
Bl. 351 - 400
Fall 7
Satzung: Bl. 454 - 460
Fall 8
Formwechsel
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 07.07.2025 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2025 mit dem Verein Handelsverband Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2200) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.