Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Radau
Münster
Vorstand
Peter Achten
Niederkrüchten
Die Vertretungsbefugnis ertreckt sich auf alle laufenden Geschäfte des HV NRW einschließlich Prozessvertretung. Dies beinhaltet auch die Wahrnehmung von Rechten, die dem Verband aufgrund seiner Mitgliedschaften bei anderen Institutionen zustehen. Vorstand
Uwe Gunkel
Düren
Vorstand
Stefan Grubendorfer
Selm-Cappenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.03.1946, mehrfach geändert, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.09.1999, insgesamt neu gefaßt.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.09.2005 ist die Satzung geändert in § 7 (Sozialpolitischer Beirat).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.08.2007 ist die Satzung geändert in § 2 (Verbandszweck), § 12 (Mitgliedschaft) und § 16 (Ehrenämter).
Durch Beschluss der Landesdelegiertenversammlung vom 04.11.2009 ist die Satzung geändert in § 7 (Sozialpolitischer Beirat) und § 8 (Streikfonds).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.11.2009 ist die Satzung insgesamt neu gefasst und insbesondere geändert in § 1 (Name). Ferner wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.10.2010 § 5 (Landesdelegiertenversammlung) um einen weiteren Absatz (13) ergänzt.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.10.2014 ist die Satzung geändert in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Verbandes), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Zentrale Mitgliedschaftsvereinbarungen), § 6 (Mitgliedschaft mit und ohne Verbandstarifbindung), § 8 (Pflichten der Mitglieder), § 9 (Finanzierung/Beiträge), § 10 (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten), § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 12 (Gliederung des Verandes), § 13 (Organge des Verbandes), § 14 (Landesdelegiertenversammlung), § 15 (Präsidium), § 16 (Sozialpolitscher Beirat), § 18 (Geschäftsführung), § 19 (Aufgaben auf Regionalebene), § 20 (Regionaldelegiertenversammlung), § 21 (Regionalvorstand), § 22 (Regionalvorsitzender), § 23 (Untergliederung der Regionen), § 24 (Landesfachgemeinschaften), § 27 (Ehrenämter).
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.09.2017 ist die Satzung geändert in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Mitgliedschaft mit und ohne Verbandstarifbindung) und § 11 (Beendigung der Mitgliedschaft).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.08.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.11.2004.
Satzung Blatt I der Akten
Beschluss Blatt II der Akten
Beschluss Blatt III der Akten
Satzung Blatt IV der Akten
Beschluss Blatt 114 der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Beschluss Blatt 8 ff. der Akten
Verschmelzungsvertrag Bl. 6 ff.
Satzung Blatt II der Akten
Satzung Blatt III der Akten
Formwechsel
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.11.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2009 mit der BAG Nordrhein-Westfalen Landesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf VR 3834) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.