Handelsregister · VR 5339
Chronologischer Auszug
Handelsverband Mitteldeutschland e.V. · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Handelsverband Mitteldeutschland e.V. b) Leipzig | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die der Verband vermögensrechtlich verpflichtet wird, müssen vom Geschäftsführer mit unterzeichnet werden. Der Geschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach § 30 BGB und vertritt einzeln. Sein Aufgabenkreis umfasst: - Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen Erklärungen, die den Verband vermögensrechtlich verpflichten - verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die gewöhnliche Verwaltung des Verbandes betreffen - Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Verbandes insbesondere in vermögensrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten - Einholung der Zustimmung des Vorstandes bei Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und Sachkrediten - Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der bewilligten Haushaltsmittel - zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen der Mitarbeiter des Verbandes b) Vorstand: Kippig, Bernd, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Vorstand: Druschke, Hans-Friedrich, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX Vorstand: Senft, Arnold, Leinefelde-Worbis OT Beuren, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Lucas, Eberhard, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung errichtet am 12.04.2012 und durch Umlaufbeschluss aller Mitglieder zum 30.10.2012 geändert. | a) 28.12.2012 Grimm b) Satzung Bl. 10-18 SB |
| 2 | a) Geändert: Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die der Verband vermögensrechtlich verpflichtet wird, müssen vom Geschäftsführer mit unterzeichnet werden. Der Geschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach § 30 BGB und vertritt einzeln. Sein Aufgabenkreis umfasst: - Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen Erklärungen, die den Verband vermögensrechtlich verpflichten - verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die gewöhnliche Verwaltung des Verbandes betreffen - Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Verbandes insbesondere in vermögensrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten - Einholung der Zustimmung des Vorstandes bei Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und Sachkrediten - Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der bewilligten Haushaltsmittel - zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen der Mitarbeiter des Verbandes b) Ausgeschieden: Vorstand: Druschke, Hans-Friedrich, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Kippig, Bernd, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lucas, Eberhard, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Präsident: Otto, Joachim, Auerbach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Sommer, Kati, Oschersleben, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Glaser, René, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 07.02.2019 Goder b) Beschluss Bl. 23-25 SB Neue Satzung Bl. 45-53 SB | |
| 3 | a) Geändert, nun: Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Präsidiumsmitglieder gemeinsam. Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die der HVM vermögensrechtlich verpflichtet wird, müssen vom Hauptgeschäftsführer mit unterzeichnet werden. Der Hauptgeschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach § 30 BGB und vertritt einzeln. Sein Aufgabenkreis umfasst: - Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen Erklärungen, die den HVM vermögensrechtlich verpflichten - verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die gewöhnliche Verwaltung des HVM betreffen - Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des HVM insbesondere in vermögensrechtlichen und finanziellen Angelegenheiten - Einholung der Zustimmung des Präsidiums bei Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und Sachkrediten - Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der bewilligten Haushaltsmittel - zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen Beziehungen der Mitarbeiter des HVM b) Funktionsbezeichnung angepasst, nun: Hauptgeschäftsführer: Glaser, René, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 06.01.2021 Goder b) Beschluss Bl. 56-61 SB Neue Satzung Bl. 67-75 SB | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.08.2024 hat die Änderung der §§ 6 (Präsidium), 7 (Tarifpolitischer Ausschuss Mitteldeutschland), 10 (Mitgliedschaft) und 11 (Tarifbindung) der Satzung beschlossen. Die bisherigen Paragrafen 11 bis 18 nummerieren nunmehr 12 bis 19. | a) 03.12.2024 Grimm b) Beschluss Bl. 79-89 SB Neue Satzung Bl. 90-94 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.