Handelsregister · VR 5339

Chronologischer Auszug

Handelsverband Mitteldeutschland e.V. · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handelsverband Mitteldeutschland e.V.

b)
Leipzig
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die
der Verband vermögensrechtlich verpflichtet wird,
müssen vom Geschäftsführer mit unterzeichnet werden.

Der Geschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach § 30
BGB und vertritt einzeln.
Sein Aufgabenkreis umfasst:
- Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen
Erklärungen, die den Verband vermögensrechtlich
verpflichten
- verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die
gewöhnliche Verwaltung des Verbandes betreffen
- Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des
Verbandes insbesondere in vermögensrechtlichen und
finanziellen Angelegenheiten
- Einholung der Zustimmung des Vorstandes bei
Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und
Sachkrediten
- Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der
bewilligten Haushaltsmittel
- zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen
Beziehungen der Mitarbeiter des Verbandes

b)
Vorstand:
Kippig, Bernd, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Druschke, Hans-Friedrich, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Senft, Arnold, Leinefelde-Worbis OT Beuren, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Lucas, Eberhard, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung errichtet am 12.04.2012 und durch Umlaufbeschluss aller Mitglieder zum
30.10.2012 geändert.
a)
28.12.2012
Grimm

b)
Satzung Bl. 10-18 SB
2a)
Geändert:
Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt.
Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam.
Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die
der Verband vermögensrechtlich verpflichtet wird,
müssen vom Geschäftsführer mit unterzeichnet werden.

Der Geschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach § 30
BGB und vertritt einzeln.
Sein Aufgabenkreis umfasst:
- Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen
Erklärungen, die den Verband vermögensrechtlich
verpflichten
- verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die
gewöhnliche Verwaltung des Verbandes betreffen
- Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des
Verbandes insbesondere in vermögensrechtlichen und
finanziellen Angelegenheiten
- Einholung der Zustimmung des Vorstandes bei
Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und
Sachkrediten
- Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der
bewilligten Haushaltsmittel
- zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen
Beziehungen der Mitarbeiter des Verbandes

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Druschke, Hans-Friedrich, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kippig, Bernd, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lucas, Eberhard, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Präsident:
Otto, Joachim, Auerbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Sommer, Kati, Oschersleben, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Geschäftsführer:
Glaser, René, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.02.2019
Goder

b)
Beschluss Bl. 23-25 SB
Neue Satzung Bl. 45-53 SB
3a)
Geändert, nun:
Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt.
Im Übrigen vertreten jeweils zwei Präsidiumsmitglieder
gemeinsam.
Verträge und rechtsverbindliche Erklärungen, durch die
der HVM vermögensrechtlich verpflichtet wird, müssen
vom Hauptgeschäftsführer mit unterzeichnet werden.

Der Hauptgeschäftsführer ist Besonderer Vertreter nach
§ 30 BGB und vertritt einzeln.
Sein Aufgabenkreis umfasst:
- Unterzeichnung von Verträgen und rechtverbindlichen
Erklärungen, die den HVM vermögensrechtlich
verpflichten
- verantwortlich für alle Angelegenheiten, welche die
gewöhnliche Verwaltung des HVM betreffen
- Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des HVM
insbesondere in vermögensrechtlichen und finanziellen
Angelegenheiten
- Einholung der Zustimmung des Präsidiums bei
Aufnahme von Krediten, einschließlich Hypotheken und
Sachkrediten
- Leitung der Geschäftsstelle nach Maßgabe der
bewilligten Haushaltsmittel
- zuständig für die Regelung der dienstvertraglichen
Beziehungen der Mitarbeiter des HVM

b)
Funktionsbezeichnung angepasst, nun:
Hauptgeschäftsführer:
Glaser, René, Chemnitz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.01.2021
Goder

b)
Beschluss Bl. 56-61 SB
Neue Satzung Bl. 67-75 SB
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.08.2024 hat die Änderung der §§ 6 (Präsidium), 7
(Tarifpolitischer Ausschuss Mitteldeutschland), 10 (Mitgliedschaft) und 11 (Tarifbindung)
der Satzung beschlossen. Die bisherigen Paragrafen 11 bis 18 nummerieren nunmehr 12
bis 19.
a)
03.12.2024
Grimm

b)
Beschluss Bl. 79-89 SB

Neue Satzung Bl. 90-94 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.