Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 518978
Firma: QSIL SE
Sitz: Ilmenau
Adresse: Gewerbering 8, 98693 Ilmenau OT Langewiesen
Veränderungen
HRB 518978: QSIL SE, Ilmenau, Gewerbering 8, 98693 Ilmenau OT Langewiesen. Die H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2021 12:00:00
HRB 518978: QSIL SE, Ilmenau, Gewerbering 8, 98693 Ilmenau OT Langewiesen. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 06.08.2021 mit Nachtrag vom 26.11.2021. Geschäftsanschrift: Gewerbering 8, 98693 Ilmenau OT Langewiesen. Die Gesellschaft leitet als Holding eine Gruppe von Unternehmen, die in den Bereichen Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Import/Export von Quarzgut, technischen Gläsern und Keramik, einschließlich der daraus hergestellten Produkte, Geräte und Anlagen, von sonstigen Waren aller Art sowie der Erbringung aller damit verbundenen Dienstleistungen tätig sind, soweit diese Tätigkeiten nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen. 144.000,00 EUR. Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. Geschäftsführender Direktor: Neuberg, Erik, Weimar, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführender Direktor: Keitz, Michael, Ilmenau OT Manebach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Malzahn, Helger, Erfurt, *XX.XX.XXXX; Schreiber, Annekatrin, Erfurt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der QSIL AG mit dem Sitz in Ilmenau (Amtsgericht Jena HRB 514929) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 06.08.2021 sowie Nachtrag vom 26.11.2021. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.