Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 511536
Firma: SGL Servicegesellschaft Bad Langensalza mbH
Sitz: Bad Langensalza
Veränderungen
HRB 511536: SGL Servicegesellschaft Bad Langensalza mbH, Bad Langensalza, Erfurt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2015 21:00:00
HRB 511536:SGL Servicegesellschaft Bad Langensalza mbH, Bad Langensalza, Erfurter Straße 4, 99947 Bad Langensalza.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2015. Geschäftsanschrift: Erfurter Straße 4, 99947 Bad Langensalza. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen wohnungswirtschaftlicher, versorgungswirtschaftlicher und touristischer Art, insbesondere für die Stadt Bad Langensalza sowie für Unternehmen, an denen die Stadt Bad Langensalza beteiligt ist. Hierzu gehört auch der Erwerb, die Verwaltung und Vermittlung von Wohnungen und Grundstücken in allen Rechts- und Nutzungsformen, einschließlich der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lindner, Dirk Uwe, Arnstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 19.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.08.2015 Teile des Vermögens (WEG-Verwaltung und "Rosencafe") von der Kur- und Immobilienverwaltungsgesellschaft Bad Langensalza mbH mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena HRB 404119) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lindner, Dirk Uwe aus Arnstadt