Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 510892
Firma: Clausberg GmbH
Sitz: Kölleda
Adresse: Weimarische Straße 24, 99625 Kölleda
Veränderungen
HRB 510892: Clausberg GmbH, Kölleda, Weimarische Straße 24, 99625 Kölleda. Die C...
Veränderungen
HRB 510892: Clausberg GmbH, Vogelsberg, Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsbe...
Veränderungen
HRB 510892: Clausberg GmbH, Vogelsberg, Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsbe...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2015 21:00:00
HRB 510892:Clausberg GmbH, Vogelsberg, Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2014. Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 33, 99610 Vogelsberg. Gegenstand des Unternehmens: ist die Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von pflanzlichen und tierischen Produkten aller Art, die Vermögensverwaltung mobilen und immobilen Eigentums der Gesellschaft und die Erbringung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin das Halten, Steuern und Verwalten von Gesellschaften, die Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Energien betreiben, der Vertrieb deren Erzeugnisse sowie das Betreiben von Wärmenetzen. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bergmann, Enrico, Sömmerda OT Frohndorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Clausberg AG Vogelsberg mit dem Sitz in Vogelsberg (Amtsgericht Jena HRB 103622) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 28.11.2014. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.