Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 510549
Firma: Finanz- und Versicherungsmakler Vogelsang GmbH
Sitz: Hundhaupten
Veränderungen
HRB 510549: Finanz- und Versicherungsmakler Vogelsang GmbH, Hundhaupten, Am Orch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2014 12:30:00
HRB 510549:Finanz- und Versicherungsmakler Vogelsang GmbH, Hundhaupten, Am Orchideengrund 34, 07557 Hundhaupten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2014. Geschäftsanschrift: Am Orchideengrund 34, 07557 Hundhaupten. Gegenstand des Unternehmens: 1. die konzeptionelle Darstellung, Beratung und Abschluss im Allfinanzbereich, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Diese umfasst alle Tätigkeiten als Versicherungs- und Finanzanlagenmakler; 2. die Tätigkeit als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler/-makler mit der Erlaubnis nach § 34d, f Abs. 1 GewO; 3. Beratung, Vermittlung und Abschluss von Darlehen mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogelsang, Jörg, Hundhaupten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Jörg Vogelsang e.K., mit dem Sitz in Hundhaupten (Amtsgericht Jena HRA 503268) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Vogelsang, Jörg aus Hundhaupten