Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 506394
Firma: Intelligence Financial Division GmbH
Sitz: Bad Langensalza
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HRB 506394: Intelligence Financial Division GmbH, Bad Langensalza, Lindenbühl 26...
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HRB 506394: Intelligence Financial Division GmbH, Bad Langensalza, Lindenbühl 26...
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IFD Intelligence Financial Division GmbH, Bad Langensalza, Lindenbühl 26, 99947 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.06.2011 12:00:00
IFD Intelligence Financial Division GmbH, Bad Langensalza, Lindenbühl 26, 99947 Bad Langensalza. Bekanntmachung gem. § 122d Satz 2 UmwG:1. Zum Registergericht ist ein Verschmelzungsplan vom 16.05.2011 über eine grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind beteiligt: die Intelligence Financial Division Limited, eine Privat Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Carpenter Court, 1 Maple Road Bramhall, Stockport, Cheshir, SK 7 2 DH, UK, eingetragen im Company Register des Companies House unter Company Nr. 04382085, als übertragende Gesellschaft sowie die IFD Intelligence Financial Divsion GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Bad Langensalza, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 506394, als übernehmende Gesellschaft. 3. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Intelligence Financial Division Limited auf die IFD Intelligence Financial Division GmbH folgende Rechte zu:a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. §§ 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena ihren Anspruch nach Grund und Höhe schirftlich gegenüber der IFD unter der Geschäftsanschrift Lindenbühl 26, 99947Bad Langensalza geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich,ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder auf Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendigerweise ein Geldbetrag sein, jeder Vermögenswert ist möglich. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in der Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden IFD kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%tigen Tochtergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der IFD Intelligence Financial Division GmbH, Herrn Jens Hestermann, Lindenbühl 26, 99947 Bad Langensalza angefordert werden.Neueintragungen
IFD Intelligence Financial Division GmbH, Bad Langensalza, Lindenbühl 26, 99947 ...