Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 504337
Firma: Teichwolframsdorfer Agrar GmbH
Sitz: Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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HRB 504337: Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Hauptst...
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Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, Teichwolframsdorf, Hauptstraße 53 a, 07989 Teich...
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Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, Teichwolframsdorf, Hauptstraße 53 a, 07989 Teich...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.08.2009 22:00:00
Teichwolframsdorfer Agrar GmbH, Teichwolframsdorf, Hauptstraße 53 a, 07989 Teichwolframsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 53 a, 07989 Teichwolframsdorf. Gegenstand des Unternehmens: ist die Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse,deren Veredelung sowie die Vermarktung und der Absatz dieser Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten. Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen für den ländlichen Raum auf dem Gebiet der Landwirtschaftspflege und der Reparaturdienstleistungen. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Organisation und Durchführung von Kleintransporten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb einer Tankstelle mit Servicestation und Waschplatz sowie einer Handelseinrichtung. Stammkapital: 69.286,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Halbauer, Gerd, Teichwolframsdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HGB Teichwolframsdorfer Agrar-GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Teichwolframsdorf (Amtsgericht Jena HRA 200473) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 24.06.2009. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Halbauer, Gerd aus Teichwolframsdorf