Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 504108
Firma: SSE Security Systems Engineering GmbH
Sitz: Bienstädt
Veränderungen
HRB 504108: SSE Security Systems Engineering GmbH, Bienstädt, Mainzer Straße 183...
Veränderungen
HRB 504108: SSE Security Systems Engineering GmbH, Bienstädt, Mainzer Straße 183...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2009 12:00:00
SSE Security Systems Engineering GmbH, Bienstädt, Mainzer Straße 183-184, 99100 Bienstädt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.04.2009. Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 183-184, 99100 Bienstädt. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen, Akquisition und Vermittlung von Aufträgen und Projektabwicklungen sowie der Vertrieb von elektronischen Sicherheitssystemen und Elektroanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Treppschuh, Jörg, Bienstädt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens" Security Systems Engineering Inh. Jörg Treppschuh e.K.", mit dem Sitz in Bienstädt (Amtsgericht Jena HRA 501382) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Treppschuh, Jörg aus Bienstädt