Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 502801
Firma: RBJ - Regionalbüro Jena GmbH
Sitz: Jena
Löschungen
RBJ - Regionalbüro Jena GmbH, Jena (Unterlauengasse 9, 07743 Jena). Die Verschme...
Veränderungen
RBJ - Regionalbüro Jena GmbH, Jena (Unterlauengasse 9, 07743 Jena). Berichtigt v...
Neueintragungen
RBJ - Regionalbüro Jena GmbH, Jena (Unterlauengasse 9, 07743 Jena). Gesellschaft...
Veränderungen
RBJ - Regionalbüro Jena GmbH, Jena (Unterlauengasse 9, 07743 Jena). Ausgeschiede...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.07.2008 12:00:00
RBJ - Regionalbüro Jena GmbH, Jena (Unterlauengasse 9, 07743 Jena). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2004. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft hat die Aufgabe Städt, Gemeinden, Landkreis- und Kommunalverbände bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf den Gebieten Stadtentwicklung, Strukturverbesserung, Umwelt und Verkehr zu unterstützen. Sie erbringt insbesondere Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen, z.B. Planung, Bodenordnung, Erschließung, Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Dorferneuerung. Als Sanierungs- und Entwicklungsträger wird sie treuhänderisch tätig. Sie berät in allen kommunalen Angelegenheiten. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Haag, Theodor, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH", mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4830). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Haag, Theodor aus Stuttgart