Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 502762
Firma: Circle Smart Card GmbH
Sitz: Erfurt
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HRB 502762: Circle Smart Card GmbH, Erfurt, Röchlingstraße 1, 49733 Haren (Ems)....
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HRB 502762:Circle Smart Card GmbH, Erfurt, Am Urbicher Kreuz 16, 99099 Erfurt OT...
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HRB 502762:Circle Smart Card GmbH, Erfurt, Am Urbicher Kreuz 16, 99099 Erfurt OT...
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Circle Smart Card GmbH, Erfurt, Am Urbicher Kreuz 16, 99099 Erfurt OT Windischho...
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Circle Smart Card GmbH, Erfurt, In den Weiden 4, 99099 Erfurt.Die Röchling Techn...
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Circle Smart Card GmbH, Erfurt, In den Weiden 4, 99099 Erfurt.Ausgeschieden: Ges...
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Circle Smart Card GmbH, Erfurt, In den Weiden 4, 99099 Erfurt.Geschäftsanschrift...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2008 12:00:00
Circle Smart Card GmbH, Erfurt (In den Weiden 4, 99099 Erfurt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2008. Gegenstand des Unternehmens: die Prodkuktion sowie Weiterentwicklung von Kunststoffprodukten, insbesondere von Chipträgern, wie z. B. Smartcardkörpern aus verschiedenen thermoplastischen Materialien für die diversen Anwendungen im Bereich der Telefonkarten, Bankkarten, GSM, Krankenkarten etc. Stammkapital: 587.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Linkmann, Thomas, Frankfurt, *XX.XX.XXXX; Dr. Proske, Reinhard, Wackersdorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Circle Smart Card AG mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 111016) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 27.05.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Proske, Reinhard aus Wackersdorf,
Linkmann, Thomas aus Frankfurt