Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 502530
Firma: Bau Steudel GmbH
Sitz: Apolda
Adresse: Oberndorfer Weg 5, 99510 Apolda OT Sulzbach
Löschungen
HRB 502530: Bau Steudel GmbH, Apolda, Oberndorfer Weg 5, 99510 Apolda OT Sulzbac...
Veränderungen
HRB 502530: Bau Steudel GmbH, Apolda, Oberndorfer Weg 5, 99510 Apolda OT Sulzbac...
Veränderungen
HRB 502530: Bau Steudel GmbH, Apolda, Oberndorfer Weg 5, 99510 Apolda OT Sulzbac...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.04.2008 12:00:00
Bau Steudel GmbH, Apolda (Oberndorfer Weg 5, 99510 Apolda OT Sulzbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2008. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Montage von Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Steudel, Andreas Steffen, Apolda OT Sulzbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Bau Steudel e.K., mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRA 500906)aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit der am 09.04.2008 erfolgten Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.