Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 502092
Firma: JENOPTIK Laser GmbH
Sitz: Jena
Löschungen
HRB 502092: JENOPTIK Laser GmbH, Jena, Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Die Vers...
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HRB 502092: JENOPTIK Laser GmbH, Jena, Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Die Gese...
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HRB 502092: JENOPTIK Laser GmbH, Jena, Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Bestellt...
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JENOPTIK Laser GmbH, Jena, Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Ausgeschieden: Gesch...
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JENOPTIK Laser GmbH, Jena, Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Bestellt: Geschäftsf...
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Veröffentlichung vom 05.05.2010 12:00:00
JENOPTIK Siebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena, Göschwitzer Str. 25, 07745 Jena.Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung erhöht und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Stammkapital). Neue Firma: JENOPTIK Laser GmbH. Geschäftsanschrift: Göschwitzer Str. 29, 07745 Jena. Neuer Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Laserkomponenten, Lasern und Lasersystemen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lischewski, Peter, Laasdorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 26.04.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 26.04.2010 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Lasertechnik mit allen Rechten und Pflichten) von der JENOPTIK Optical Systems GmbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 205579) übernommen. Die Abspaltung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lischewski, Peter aus Laasdorf
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Neueintragungen
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