Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 502021
Firma: ALWA Montagen AG
Sitz: Erfurt
Löschungen
HRB 502021: ALWA Montagen AG, Erfurt, Zum Kornfeld 22, 99098 Erfurt. Die Hauptve...
Veränderungen
HRB 502021: ALWA Montagen AG, Erfurt, Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben. Bericht...
Veränderungen
HRB 502021:ALWA Montagen AG, Erfurt, Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben.Bestellt:...
Vorgänge ohne Eintragung
ALWA Montagen AG, Erfurt, Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben. Bekanntmachung gem....
Veränderungen
ALWA Montagen AG, Erfurt, Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben. Gemäß § 18 EGAktG v...
Vorgänge ohne Eintragung
ALWA Montagen AG, Erfurt, (Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben).Bekanntmachung gem...
Vorgänge ohne Eintragung
ALWA Montagen AG, Erfurt, (Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben).Bekanntmachung gem...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2007 12:00:00
ALWA Montagen AG, Erfurt (Zum Kornfeld 22, 99198 Kerspleben). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Industrie-Montagen, Montage von Fenster, Türen und Fassaden, Montage von Sonderkonstruktionen und Wintergärten, Serviceleistungen in den Bereichen Mälzerei und Siloanlagen, Asphaltmischanlagen, Förderanlagen, Trocknungs- und Reinigungsanlagen, maschinelle Produktion von Ausrüstungsteilen für Mälzereien, Silos, Asphaltmischanlagen und ähnliche Anlagen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Altmann, Jörg, Meister für TUL-Prozesse, Großmölsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ALWA Montagen GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 109994) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 30.08.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Altmann, Jörg, Meister für TUL-Prozesse aus Großmölsen