Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 501714
Löschungen von Amts wegen
GMK Gebäudemanagement Kuntzsch GmbH, Eisenach (Langensalzaer Str. 43, 99817 Eise...
Löschungsankündigungen
GMK Gebäudemanagement Kuntzsch GmbH, Eisenach (Langensalzaer Str. 43, 99817 Eise...
Veränderungen
GMK Gebäudemanagement Kuntzsch GmbH, Eisenach (Langensalzaer Str. 43, 99817 Eise...
Veränderungen
GMK Gebäudemanagement Kuntzsch GmbH, Eisenach, (Langensalzaer Str. 43, 99817 Eis...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2007 11:27:00
GMK Gebäudemanagement Kuntzsch GmbH, Eisenach (Langensalzaer Str. 43, 99817 Eisenach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: die Gebäudereinigung, Rohr- und Kanalreinigung, Hausmeisterdienste und der Vertrieb von Insektenschutzmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kuntzsch, Stefan, Eisenach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen GMK Gebäudemangement Kuntzsch e. K, mit dem Sitz in Eisenach (Amtsgericht Jena HRA 500402). Die Ausgliederung wurde mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 31.07.2007 wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kuntzsch, Stefan aus Eisenach