Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 501642
Firma: Terra - Schweinezucht GmbH
Sitz: Sömmerda
Veränderungen
HRB 501642: Vita BT GmbH, Sömmerda, Schallenburger Straße 37, 99610 Sömmerda. Pr...
Veränderungen
HRB 501642: Terra - Schweinezucht GmbH, Sömmerda, Erfurter Höhe 42, 99610 Sömmer...
Veränderungen
HRB 501642: Terra - Schweinezucht GmbH, Sömmerda, Erfurter Höhe 42, 99610 Sömmer...
Veränderungen
Terra - Schweinezucht GmbH, Sömmerda (Erfurter Höhe 42, 99610 Sömmerda). Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2007 10:56:00
Terra - Schweinezucht GmbH, Sömmerda (Erfurter Höhe 42, 99610 Sömmerda). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens: die Schweinezucht, Schweineproduktion und Vermarktung und die Vermietung und Verpachtung eigener Grundstücke. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt: Geschäftsführer: Busch, Cornelia, geb. von Kopp-Ostrowski, Sömmerda, *XX.XX.XXXX, vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Terra e.G., mit dem Sitz in Sömmerda (Amtsgericht Jena GnR 100134). Die Ausgliederung wurde mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 11.07.2007 wirksam. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Busch, Cornelia, geb. von Kopp-Ostrowski aus Sömmerda