Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 501543
Firma: SRH Poliklinik Gera GmbH
Sitz: Gera
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HRB 501543: SRH Poliklinik Gera GmbH, Gera, Straße des Friedens 122, 07548 Gera....
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Veröffentlichung vom 05.09.2017 21:00:00
HRB 501543: SRH Poliklinik Gera GmbH, Gera, Straße des Friedens 122, 07548 Gera. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand sowie die Vertretungsregelung. Neuer Gegenstand: ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Bildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 7 AO. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, durch die vertragsärztliche und privatärztliche Versorgung, durch die ambulante und stationäre Pflege sowie der sonstigen medizinischen Leistungen. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Der Zweck der Gesellschaft wird auch durch die Teilnahme an medizinischen Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen medizinischen Studien verwirklicht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlicht und sind der Allgemeinheit zugänglich. Sie verwirklicht damit die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg, und der SRH Kliniken GmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die MVZ-GN Greiz-Neustadt-GmbH mit dem Sitz in Greiz (Amtsgericht Jena HRB 500630) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 501543:SRH Poliklinik Gera GmbH, Gera, Straße des Friedens 122, 07548 Gera.P...
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