Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 500944
Firma: Flemming Dental Gera GmbH
Sitz: Gera
Löschungen
HRB 500944: Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera. Di...
Veränderungen
HRB 500944:Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera.Die ...
Veränderungen
Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera. Ausgeschieden:...
Berichtigungen
Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera. Personenbezoge...
Veränderungen
Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera. Ausgeschieden:...
Veränderungen
Flemming Dental Gera GmbH, Gera, J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera. Gemäß § 3 Abs....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2006 13:37:00
Flemming Dental Gera GmbH, Gera (J.-R.-Becher Str. 1, 07546 Gera). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Zahnlabors zum Zwecke der Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten, Erbringung bzw. Durchführung aller artverwanten Dienstleistungen und Arbeiten , der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektrotechnischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reparatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Berufsbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln . Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführerin: Raub, Katrin, Bad Köstritz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Flemming Dental GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRA 202009). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Personen: Raub, Katrin aus Bad Köstritz