Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 500125
Veränderungen
HRB 500125: Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH, Bleicherode, Dorfstraße 57, 99...
Veränderungen
HRB 500125:Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH, Friedrichsthal (Dorfstr.57, 997...
Veränderungen
Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH, Friedrichsthal (Dorfstr.57, 99735 Friedric...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.02.2006 13:40:00
Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH, Friedrichsthal (Dorfstr.57, 99735 Friedrichsthal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Einkauf von Material, Betriebsstoffen und anderen landwitschaftlichen Bedarfsgegenständen, gemeinschaftliche Bewirtschaftung der den Gesellschaftern gehörenden, der Gesellschaft eigenen und sonstigen angebrachten landwirtschaftlichen Nutzflächen, erlaubnisfreie Erbringung von Dienstleistungen aller Art und die gemeinschaftliche Nutzung landwirtschaftlicher Btriebseinrichtungen und Maschinen und Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden, Anlagen Wohnraum usw. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kühne, Uwe, Friedrichsthal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Appenrodt geb. Spieß, Hanna, Friedrichsthal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft Friedrichsthal e.G. mit dem Sitz in Friedrichsthal (Amtsgericht Jena GnR 400127) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 21.12.2005. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. der elektronische Bundesanzeiger.Personen: Appenrodt geb. Spieß, Hanna aus Friedrichsthal,
Kühne, Uwe aus Friedrichsthal