Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 404218
Firma: Leinefelder Textilwerke GmbH
Sitz: Leinefelde-Worbis
Veränderungen
HRB 404218: Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, ...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
Löschungsankündigungen
Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis, Boschstraße 12-20, 37327 Leinef...
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Leinefelder Textilwerke GmbH, Leinefelde-Worbis (Boschstr. 12-20, 37327 Leinefel...
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Veröffentlichung vom 04.10.2006 07:56:00
LTW Service GmbH, Leinefelde-Worbis (Boschstr. 12-20, 37327 Leinefelde-Worbis). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Stammkapital) und 9 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.08.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.08.2006 Teile desVermögens von der Leinefelder Textilwerke GmbH mit dem Sitz in Leinefelde (Amtsgericht Jena HRB 400188) übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Neue Firma: Leinefelder Textilwerke GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Garnen und Zwirnen aus Baumwolle und synthetischen Fasern und deren Mischungen sowie anderen textilen Erzeugnissen und An- und Verkauf und Entwickeln von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.