Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 401122
Firma: Berufsbildungszentrum Nordhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Nordhausen
Adresse: Freiherr-vom-Stein-Straße 33, 99734 Nordhausen
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HRB 401122: Berufsbildungszentrum Nordhausen gemeinnützige Gesellschaft mit besc...
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Veröffentlichung vom 23.12.2014 21:00:00
HRB 401122:Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nordhausen, Gerhart-Hauptmann-Str. 2, 99734 Nordhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 15 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 2, 99734 Nordhausen. Neuer Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung und Förderung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Förderung der Unfallverhütung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle interessierten Teilnehmerkreise. Dazu hält sie insbesondere Kontakt zu allen Behörden und Organisationen, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen und wirkt mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Förderung der Unfallverhütung. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. (5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Erarbeitung eines Bildungsangebotes für alle Berufszweige des Transport- und Verkehrswesens, öffentliche Betriebe mit eigenen Transportkapazitäten sowie anderer Branchen; b) Konzeption und Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungslehrgängen als Maßnahmen der beruflichen Bildung; c) Aus- und Fortbildung von Ausbildungspersonal, Verkehrs- und Fahrschullehrern sowie Anleitern und Führungskräften; d) Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie der Verkehrsunfallforschung; e) Planung, Organisation und Durchführung von Verkehrssicherheitsveranstaltungen für alle Teilnehmergruppen des Straßenverkehrs. (6) Die Gesellschaft macht es sich zur Aufgabe, alle Bildungsveranstaltungen in zeitgemäßen, praxisgerechten Formen durchzuführen. Es sollen insbesondere Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den wachsenden Bildungsanforderungen der Wirtschaft Schritt zu halten. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Vorgänge ohne Eintragung
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