Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 301071
Firma: Eschrich - Logistik & Service GmbH
Sitz: Zella-Mehlis
Löschungen von Amts wegen
HRB 301071: Eschrich - Logistik & Service GmbH, Zella-Mehlis, Sommerauweg 30, 98...
Löschungsankündigungen
HRB 301071: Eschrich - Logistik & Service GmbH, Zella-Mehlis, Sommerauweg 30, 98...
Veränderungen
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Veränderungen
Eschrich - Logistik & Service GmbH, Zella-Mehlis, Sommerauweg 30, 98544 Zella-Me...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 20.04.2011 12:00:00
Lutz-Udo Eschrich Baustoffhandlung und Transport GmbH, Zella-Mehlis, Sommerauweg 30, 98544 Zella-Mehlis. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) sowie § 14 (Veröffentlichungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Eschrich - Logistik & Service GmbH. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Sommerauweg 30, 98544 Zella-Mehlis. Neuer Gegenstand: der An- und Verkauf (Vertrieb) von Baustoffen aller Art; der Transport von Baustoffen aller Art sowie Transport anderer Güter; die Durchführung von Bauleistungen aller Art, dabei insbesondere Leistungen des Hoch- (Roh- und Ausbau) und des Tiefbaus, des Wege- und Straßenbaus sowie der Flächengestaltung, die Erbringung von Logistikleistungen (Lagerei, Kommissionierung, Verpackung und Transport), die Produktion und der Handel von Halb- und Fertigerzeugnissen, die Vermietung von Transport- und Lagermitteln sowie das Recycling, die Ausführung von Lackierarbeiten und die Fahrzeugaufbereitung. Die Eschrich-Logistik & Service GmbH mit dem Sitz in Zella-Mehlis (Amtsgericht Jena HRB 305068) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Lutz-Udo Eschrich Baustoffhandlung und Transport GmbH, Zella-Mehlls (Sommerauweg...