Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 209995
Firma: GFD - Anlagentechnik GmbH
Sitz: Gera
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HRB 209995: GFD - Anlagentechnik GmbH, Korbußen, Am Wiesenring 10 a, 07554 Korbu...
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HRB 209995: GFD - Anlagentechnik GmbH, Korbußen, Am Wiesenring 10 a, 07554 Korbu...
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GFD Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Gera, (Am Wiesenring 10 a, 07554 Korbußen).Die...
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Veröffentlichung vom 25.07.2007 10:59:00
GFD Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Gera (Werner-Petzold-Straße 27, 07549 Gera). Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2003, zuletzt geändert am 30.04.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Bekanntmachungen) und 16 (Wettbewerbsverbot) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von schwachstromtechnischen Anlagen sowie die Überlassung von eigenen Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanusch, Hans-Uwe, Gera, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hanusch, Jörg, Gera, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hanusch, Hans-Uwe, Gera, *XX.XX.XXXX; Schimmel, Cindy, Gera, *XX.XX.XXXX. Die GFD Jörg Hanusch GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 210402) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hanusch, Hans-Uwe aus Gera,
Hanusch, Jörg aus Gera,
Schimmel, Cindy aus GeraVeränderungen
GFD Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Gera (Werner-Petzold-Straße 27, 07549 Gera). G...
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GFD Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Gera (Werner-Petzold-Straße 27, 07549 Gera). A...