Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 112632
Firma: MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Erfurt
Adresse: Juri-Gagarin-Ring 158, 99084 Erfurt
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HRB 112632: MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt, Ju...
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Veröffentlichung vom 27.09.2018 12:30:00
HRB 112632: MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Erfurt, Juri-Gagarin-Ring 158, 99084 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Teilbetriebs Steuer- und Gestaltungsberatung auf die MSC Metzner Kilian Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerprüfer Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena PR 500103) und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden u. a. geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und Vertretung. Neue Firma: MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Gegenstand: für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Vornahme von betriebswirtschaftlichen Prüfungen und Hilfeleistungen in Steuersachen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer muss Wirtschaftsprüfer sein und vertritt einzeln. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 13.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und Beschluss der Partner der übernehmenden Gesellschaft vom 13.08.2018 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Steuer- und Gestaltungsberatung) auf die MSC Metzner Kilian Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerprüfer Wirtschaftsprüfer mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena PR 500103) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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