Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 108334
Firma: F + U Thüringen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung und Umschulung GmbH
Sitz: Halberstadt
Löschungen
F + U Thüringen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung und Umschulun...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 27.02.2008 12:00:00
F + U Thüringen, Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung und Umschulung GmbH, Erfurt (Binderslebener Landstraße 160 a, 99092 Erfurt). Die Gesellschafterversammlungen vom 22.01.2008 und 08.02.2008 haben die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung der pädagogischen Wissenschaften und der beruflichen Bildung im Inland sowie in anderen Ländern durch Errichtung von ständigen Vertretungen oder von Vertretungsbüros; dies geschieht mittels wissenschaftlicher Untersuchungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Förderung entwicklungspolitischer BiIdungsvorhaben. Ferner alle Tätigkeiten im Bereich der Wohlfahrtspflege und die Unterhaltung einer Pflegestation. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar durch Errichtung und Unterhaltung von Bildungseinrichtungen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus als Träger der Jugendhilfe tätig. Die Schwerpunkte hierbei bilden die außerschulische Jugendbildung (allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung); arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; die innerdeutsche wie die internationale Jugendarbeit; Jugendberatung. Die Gesellschaft errichtet und unterhält zur Erreichung dieser Ziele nach § 34 KJHG Jugendwohngruppen und -internate sowie Stätten der Jugendbegegnung und -beratung. Die Gesellschaft führt Bildungsseminare sowie Kinder- und Jugendfreizeiten nach § 11 KJHG durch. Die Gesellschaft bietet im Sinne des § 13 KJHG in Abstimmung mit der Schul- und Arbeitsverwaltung, den Trägern (außer)betrieblicher Ausbildung und von Beschäftigungsangeboten - jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an, die ihre schulische und berufliche Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern; - diesen jungen Menschen, soweit erforderlich, geeignete sozialpädagogisch begleitende Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen an, die ihren Fähigkeiten und ihrem Entwicklungsstand Rechnung tragen; - ihnen während der Teilnahme an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleitenden Wohnformen an. Die Gesellschaft erfüllt diese Aufgabe der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsaufrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Menschen in Familie und Staat zu erfüllen. Die Arbeit der Gesellschaft vollzieht sich im europäischen Geiste unter Anerkennung der Ziele, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgibt. Gegenstand ist ferner die Arbeitnehmervermittlung, Vermittlung von Arbeits- und Praktikumsplätzen, die Unternehmensberatung, die Hilfeleistung bei der Beantragung von Leistungen nach dem AFG (keine Rechtsberatung) sowie die Durchführung und Vermittlung von Weiterbildugnsmaßnahmen für Arbeitnehmer.