Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRB 100767
Firma: Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH
Sitz: Waltershausen
Löschungen von Amts wegen
HRB 100767: Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Waltershausen (Hauptstr. 1...
Löschungsankündigungen
HRB 100767: Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Waltershausen (Hauptstr. 1...
Veränderungen
HRB 100767: Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Waltershausen (Hauptstr. 1...
Veränderungen
Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Emsetal, (Hauptstr. 1 c, 99891 Emsetal...
Veränderungen
Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Emsetal (Hauptstr. 1 c, 99891 Emsetal)...
Veränderungen
Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Emsetal (Hauptstr. 1 c, 99891 Emsetal)...
Veränderungen
Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH, Emsetal (Hauptstr. 1 c, 99891 Emsetal)...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.07.2006 13:53:00
Thermoplast Schwarzhausen GmbH, Emsetal (Hauptstr. 1 c, 99891 Emsetal). Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 504.000,00 EUR auf 1.204.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der H.Hench GmbH mit dem Sitz in Seebach und die Änderung der §§ 1 (Firma), 4 Abs.1 (Gegenstand),5 (Stammkapital) und 8 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die H.Hench GmbH mit dem Sitz in Seebach (Amtsgericht Jena HRB 402852) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Neue Firma: Hench-Thermoplast Kunststofftechnik GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Kunststofferzeugnissen, von Spritzgieß- und Formteilen von Thermoplasten sowie die Forschung, Entwicklung und Lösung technischer Probleme auf dem Kunststoff- und Spitzgießsektor, ferner alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.