Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen HRA 504854
Firma: BAKO OHG Baukoordinierungsgesellschaft
Sitz: Apolda
Berichtigungen
HRA 504854: BAKO OHG Baukoordinierungsgesellschaft, Apolda, Große-Gerauer-Straße...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.08.2018 12:31:00
HRA 504854: BAKO OHG Baukoordinierungsgesellschaft, Apolda, Große-Gerauer-Straße 1a, 99510 Apolda. (die Organisation von Baumaßnahmen zum Zwecke der Errichtung von Wohn- und sonstigen Gebäuden in eigener und fremder Trägerschaft unter Verwendung von eigenen Vermögenswerten oder Vermögenswerten von Erben, Mietern, Pächtern und sonstigen. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Immobilien und über zugehörige Dienstleistungen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Große-Gerauer-Straße 1a, 99510 Apolda. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heinicke, Bernhard, Apolda, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Schneider, Corinna, Biebertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BAKO GmbH Baukoordinierungsgesellschaft mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 106682) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 16.08.2018. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heinicke, Bernhard aus Apolda,
Schneider, Corinna aus Biebertal