Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen GnR 300086
Firma: Agrargenossenschaft "Rhönperle" eG Bremen
Sitz: Geisa
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GnR 300086: Agrargenossenschaft "Rhönperle" eG Bremen, Geisa (Kranluckener Str. ...
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Agrargenossenschaft "Rhönperle" eG Bremen, Geisa, (Kranlucker Str. 18,...
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Veröffentlichung vom 08.04.2009 12:00:00
Agrargenossenschaft "Ulstertal" eG Bremen, Geisa, (Kranlucker Str. 18, 36419 Geisa ST Bremen).Die Generalversammlung vom 04.02.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 Punkt b) (Zweck und Gegenstand), 9 Abs. 6 (Ausschluss), 16 Punkt j) (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 17 Abs. 1 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 29 (Versammlungsleitung) und 47 (Bekanntmachungen) des Statuts beschlossen. Neue Firma: Agrargenossenschaft "Rhönperle" eG Bremen. Neuer Gegenstand: 1. die gemeinschaftliche Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, 2. die Einbringung von Handels- und Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, 3. die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder, die Vermietung und Verpachtung, 4. Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen. Bestellt: Vorstand: Dietzel, Wieland, Empfertshausen, *XX.XX.XXXX. Die Agrargenossenschaft "Rhönperle" Kaltennordheim mit dem Sitz in Kaltennordheim (Amtsgericht Jena GnR 300076) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2009 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 04.02.2009 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 04.02.2009 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dietzel, Wieland aus Empfertshausen
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AGRARGENOSSENSCHAFT "Ulstertal" Bremen e.G., Geisa (Kranlucker Str. 18...