Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen GnR 200233
Firma: Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG
Sitz: Gera
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GnR 200233: Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße...
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GnR 200233: Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße...
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GnR 200233:Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berlin...
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GnR 200233:Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße ...
Berichtigungen
Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße 5, 07545 Ge...
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Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße 5, 07545 Ge...
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Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße 5...
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Veröffentlichung vom 23.11.2006 13:37:00
Wohnungsbaugenossenschaft "Glück Auf" Gera eG, Gera (Berliner Straße 5, 07545 Gera). Die Vertreterversammlung vom 29.06.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 Abs.2 (Gegenstand) und § 43 Abs. 2 (Prüfung). Neuer Gegenstand: 1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen sowie veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Beteiligungen sind zulässig. Sie kann eine Spareinrichtung zur Förderung der Mitglieder betreiben und genossenschaftliche Altersvorsorgemodelle anbieten. Die Genossenschaft kann von den Mitgliedern Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen und / oder zusätzliche Genossenschaftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen (gem. § 28 der Satzung). 4. Die Genossenschaft kann ihr zustehende finanzielle Leistungen Stunden bzw. in Raten zahlen lassen.