Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen GnR 200189
Firma: Agrargenossenschaft Reinstädter Grund eG
Sitz: Reinstädt
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.01.2019 21:00:00
GnR 200189: Agrargenossenschaft Reinstädter Grund eG, Reinstädt (Geunitzer Weg 1, 07768 Reinstädt). Die Generalversammlung vom 14.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: Agrargenossenschaft Reinstädt eG. Neuer Gegenstand: - Herstellung, Lagerung, Verarbeitung bzw. Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Nahrungsmittel, - Waldbewirtschaftung, - Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, - Dienstleistungen, insbesondere Bodenbearbeitung, Feldbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Transport, Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, Bewirtschaftung von Tierbeständen, - des weiteren kommunale Dienstleistungen, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung- und Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege und landeskulturelle sowie touristische Leistungen, - Bau- und Erschließungsarbeiten im ländlichen Raum sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum, - Erzeugung und Nutzung regenerativer Energieträger sowie Energieerzeugung und deren Vermarktung, - Vermietung und Verpachtung, - Instandsetzung, Handels- und Servicearbeiten für Landtechnik oder andere Technik, - Nebenerwerb durch Touristik, Gastronomie, Urlaub auf dem Land, - Erzeugung und Nutzung regenerativer Energieträger sowie Energieerzeugung und deren Vermarktung. Die Agrargemeinschaft "Neuer Weg" eG mit dem Sitz in Eichenberg (Amtsgericht Jena GnR 200246) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2018 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 14.12.2018 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 14.12.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
GnR 200189: Agrargenossenschaft Reinstädter Grund eG, Reinstädt (Am Geunitzer We...
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GnR 200189:Agrargenossenschaft Reinstädter Grund eG, Reinstädt (Am Geunitzer Weg...
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Agrargenossenschaft Reinstädter Grund eG, Reinstädt (Am Geunitzer Weg 1, 07768 R...