Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen GnR 100124
Firma: Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG
Sitz: Erfurt
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GnR 100124:Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG, Erfurt (Mittelhäuser Straße 22,...
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Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG, Erfurt (Mittelhäuser Straße 22, 99099 Erfu...
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Veröffentlichung vom 20.02.2008 12:00:00
Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG, Erfurt (Mittelhäuser Straße 22, 99089 Erfurt). Die Generalversammlung vom 15.12.2007 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 15 (Überlassung und Zuweisung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung), § 40 (Verzinsung der Geschäftsguthaben), § 41 (Rücklagen), (§ 42 (Gewinnverwendung), § 43 (Verlustdeckung), § 44 (Bekanntmachungen), § 45 (Prüfung), § 46 (Auflösung), § 47 (Schlussbemerkungen). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen, veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben.Veränderungen
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