Veröffentlichungen vom Amtsgericht Jena zum Aktenzeichen GnR 100011
Firma: Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.G. -
Sitz: Erfurt
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Veröffentlichung vom 18.09.2013 12:00:00
Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.G. -, Erfurt (Stotternheimer Str. 19, 99087 Erfurt). Die Generalversammlung vom 18.04.2013 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Gegenstand) . Neuer Gegenstand: 1. Zweck und Gegenstand ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Transfer-Einrichtungen zur Förderung der Tierzucht durch Einsatz wertvoller Bullen um (1) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern. (2) Durch die Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern, (3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) die Durchführung von Zuchtprogrammen in der Rinderzucht zur Verbesserung der Qualität und Leistungen. Hierfür gelten die Zuchtbuchordnungen für Rinder auf der Grundlage des geltenden Tierzuchtrechts. Die Zuchtbuchordnungen sind Bestandteile der Satzung. c) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch (1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung, Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere, (2) Beratung in Fragen der Rinderhaltung, der Besamung und des Absatzes, (3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh, Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln, (4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. d) die Durchführung von Leistungsprüfungen. 3. Die Genossenschaft ist anerkannte Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryo-Transfer-Einrichtung nach dem Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006. 4. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf andere Tierarten und Gattungen ist möglich. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.Veränderungen
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