Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 8690
Firma: Steuerberatungsgesellschaft Born & Dr. Schlüter mbH
Sitz: Bernburg
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Steuerberatungsgesellschaft Born & Dr. Schlüter mbH, Bernburg, Steinstraße 3 e, ...
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Veröffentlichung vom 15.12.2009 12:00:00
Steuerberatungsgesellschaft Born & Dr. Schlüter mbH, Bernburg, Steinstraße 3 e, 06406 Bernburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 54.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 54.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.08.2009 Teile des Vermögens (Zweigniederlassung Bernburg) von der Steuerberatungsgesellschaft Born mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig HRB 7223) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 20.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 20.08.2009 Teile des Vermögens (Zweigniederlassung Dahlenwarsleben) von der Dr. Schlüter Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 2577) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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