Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 7915
Firma: Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH
Sitz: Merseburg
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 7915: Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH, Merseburg, Weiße Mauer 52,...
Veränderungen
HRB 7915: Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH, Merseburg, Weiße Mauer 52,...
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HRB 7915:Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH, Merseburg, Weiße Mauer 52, 0...
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Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH, Merseburg, Weiße Mauer 52, 06217 Mers...
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Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH, Merseburg, Weiße Mauer 52, 06217 Mers...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.08.2008 12:00:00
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH, Merseburg (Weiße Mauer 52, 06217 Merseburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge und Kranken- und Altenpflege einschließlich Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben. Hierzu gehört das bisher in unmittelbarer Trägerschaft des Landkreises Saalekreis geführte Carl-von-Basedow-Klinikum Merseburg nebst verbundenen Einrichtungen. Aufgabe des Unternehmens ist die bedarfsorientierte Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Die bedarfsorientierte Versorgung umfasst stationäre und ambulante Leistungen unter Berücksichtigung von Qualität, Patientenorientierung und Wirtschaftlichkeit. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Peruth, Lothar, Merseburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Helming, Volker, Mücheln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des kommunalen Eigenbetriebes Carl-von-Basedow-Klinikum Merseburg aus dem Vermögen des Landkreises Saalekreis mit dem Sitz in Merseburg.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Helming, Volker aus Mücheln,
Peruth, Lothar aus Merseburg