Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 4
Firma: Getränke-Großhandels GmbH Wolfen
Sitz: Wolfen
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HRB 4: Ingenieurbau Bismark (IBB) GmbH, Bismark, Wartenberger Chaussee 4, 39629 ...
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HRB 4:Ingenieurbau Bismark (IBB) GmbH, Bismark, Wartenberger Chaussee 4, 39629 B...
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Veröffentlichung vom 05.08.2013 12:00:00
INGENIEURBÜRO BISMARK (IBB) Gesellschaft für Planung, Bauprojektierung, Heizungsanlagenprojektierung, Heizungsanlagenbau, Konstruktion, Fertigung und Vertrieb von Maschinenbau- und Anlagentechnik mit beschränkter Haftung, Bismark, Wartenberger Chaussee 4, 39629 Bismark. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Ingenieurbau Bismark (IBB) GmbH. Neuer Gegenstand: Planungs- und Projektierungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau, Konstruktion, Fertigung und Vertrieb von Erzeugnissen des Maschinenbaus für die verschiedensten Anwendungsgebiete, die Unternehmensberatung in rationalisierungstechnischen Fragen, die Projektierung bzw. Ausführung von Heizungsanlagen, die Erbringung von Generalunternehmerleistungen, Vertrieb von Gebäuden und Grundstücken und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Räumen sowie die Durchführung von Farbbeschichtungs- und Konservierungsarbeiten für Stahl- und Anlagenbauerzeugnisse, sowie die Durchführung von Strahlarbeiten zur Entrostung bzw. Entzunderung von Stahlprofilen. Die Industrielackierung Bismark GmbH mit dem Sitz in Bismark (Amtsgericht Stendal HRB 4953) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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