Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 26224
Firma: SEMPE GmbH
Sitz: Wolmirstedt
Adresse: Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt
Veränderungen
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Die...
Veränderungen
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Die...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.12.2018 13:45:00
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Zum Handelsregister gereicht wurde der Entwurf eines Verschmelzungsplans, nach dem die Interfoil Limited mit dem Sitz in Birmingham (The Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company- No. 05651011) ihr Vermögen als Ganzes auf die Sempe GmbH mit dem Sitz in Wolmirstedt (Amtsgericht Stendal HRB 26224) überträgt. Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können nach Reg. 11, 14 CCBMR (The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007) über den Verschmelzungsplan abstimmen: Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der Limited beim High Court die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer %- Mehrheit zustimmen. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SEMPE GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten SEMPE GmbH ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der SEMPE GmbH nach § 125 a Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung der SEMPE GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 1 Satz 3 UrnwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, welche nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines späteren eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SEMPE GmbH unter deren Geschäftsanschrift Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden SEMPE GmbH gefordert werden muss. Unter der Anschrift SEMPE GmbH, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt, können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Neueintragungen
HRB 26224: SEMPE GmbH, Wolmirstedt, Handwerkerring Nr. 1, 39326 Wolmirstedt. Ges...