Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 25448
Firma: Agrar GmbH Winkelstedt
Sitz: Kalbe (Milde)
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2018 14:54:00
HRB 25448: Agrar GmbH Winkelstedt, Kalbe (Milde), Wustrewer Straße 6, 39624 Kalbe OT Kakerbeck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2018. Geschäftsanschrift: Wustrewer Straße 6, 39624 Kalbe OT Kakerbeck. Gegenstand des Unternehmens: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung,; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Regenerative Energien, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Immobilien und Anlagegütern. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 27.300,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Middendorf, Stefan, Löbnitz, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Woestmann, Mark, Wallhausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AFM Agrar-, Fleisch- und Milchvertriebsproduktivgenossenschaft Winkelstedt eG mit dem Sitz in Kalbe / Milde (Amtsgericht Stendal GnR 205). Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Middendorf, Stefan aus Löbnitz,
Woestmann, Mark aus Wallhausen