Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 24733
Firma: hr medical GmbH
Sitz: Lübeck
Adresse: Maria Goeppert-Str. 5, 23562 Lübeck
Löschungen
HRB 24733: hr medical GmbH, Wernigerode, Maria Goeppert-Str. 5, 23562 Lübeck. Ne...
Veränderungen
HRB 24733: hr medical GmbH, Wernigerode, Brockenblick 3, 38855 Wernigerode OT Re...
Veränderungen
HRB 24733: hr medical GmbH, Wernigerode, Brockenblick 3, 38855 Wernigerode OT Re...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2017 13:52:00
HRB 24733: hr medical GmbH, Wernigerode, Brockenblick 3, 38855 Wernigerode OT Reddeber. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.500,00 EUR auf 35.700,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der hr medical GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wernigerode und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Brockenblick 3, 38855 Wernigerode OT Reddeber. Gegenstand des Unternehmens: Die Personalüberlassung und Personalvermittlung im medizinischen Sektor und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Menger, Wolfgang, Wernigerode, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der hr medical GmbH & Co. KG mit Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal HRA 4157) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Menger, Wolfgang aus Wernigerode