Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 206540
Firma: Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH
Sitz: Weißenfels
Adresse: Selauer Straße 28, 06667 Weißenfels
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HRB 206540:Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH, Weißenfels, Selauer...
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Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH, Weißenfels, Selauer Straße 28,...
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Veröffentlichung vom 03.09.2012 12:00:00
Regionalverkehrsgesellschaft mbH Weißenfels, Weißenfels, Selauer Straße 28, 06667 Weißenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 0,00 51.129,00 auf 161.129,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mit dem Sitz in Naumburg und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand, Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neue Firma: Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH. Neuer Gegenstand: die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr sowie Durchführung von Reiseveranstaltungen, die Durchführung von Werkstattleistungen und Nutzfahrzeugservice sowie der Verkauf von Kraftstoffen, der Betrieb einer Fahrschule zu Zwecken der eigenen Berufsausbildung.Das Unternehmen nimmt die Betriebsführerschaft über den Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei deds Burgenlandkreises wahr. 161.129,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH mit dem Sitz in Naumburg (Amtsgericht Stendal HRB 205186) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Regionalverkehrsgesellschaft mbH Weißenfels, Weißenfels, Selauer Straße 28, 0666...
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Regionalverkehrsgesellschaft mbH Weißenfels, Weißenfels (Selauer Str.28, 06667 W...