Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 202836
Firma: Agrarservice Gerbstedt GmbH
Sitz: Gerbstedt
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HRB 202836: Agrarservice Gerbstedt GmbH, Gerbstedt, Ihlewitzer Str. 2, 06347 Ger...
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Agrarservice Gerbstedt GmbH, Gerbstedt, Ihlewitzer Str. 2, 06347 Gerbstedt.Gemäß...
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Agrarservice Gerbstedt GmbH, Gerbstedt (Ihlewitzer Str. 2, 06347 Gerbstedt). Per...
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Veröffentlichung vom 31.03.2008 12:00:00
Agrardienstleistungs- und Instandsetzungsgesellschaft mbH Gerbstedt, Gerbstedt (Ihlewitzer Str. 2, 06347 Gerbstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 mit Nachtrag 04.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Gerbstedt und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Agrarservice Gerbstedt GmbH. Neuer Gegenstand: Durchführung von Dienstleistungen aller Art mit land- und forstwirtschaftlichen und Maschinen und Geräten einschließlich Transport- und Spezialtechnik; Instandsetzung, Pflege und Wartung von Landtechnik und Kraftfahrzeugen aller Art sowie Reinigungstechnik; Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art sowie Reinigungstechnik; Lagerung von landwirtschaftlichen Gütern und Bedarfsgütern der Landwirtschaft sowie von Waren des täglichen Bedarfs; Transport von Produkten und Bedarfsgütern der Landwirtschaft, Baustoffen, allgemeinen Schüttgütern sowie Waren und Gegenständen der Landwirtschaft; Durchführung eines Großhandels und Einzelhandels und Vertrieb von Gütern und Bedarfsgütern der Landwirtschaft sowie von Waren des täglichen Bedarfs. Die Lager- und Vertriebsgesellschaft mbH Gerbstedt mit dem Sitz in Gerbstedt (Amtsgericht Stendal HRB 202050) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 mit Nachtrag vom 04.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.