Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 200250
Firma: Querfurter Bauhütte GmbH
Sitz: Querfurt
Berichtigungen
HRB 200250: Querfurter Bauhütte GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 67, 06268 Querf...
Veränderungen
HRB 200250: Querfurter Bauhütte GmbH, Querfurt, Merseburger Str. 67, 06268 Querf...
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Querfurter Bauhütte GmbH, Querfurt (Merseburger Str. 67, 06268 Querfurt). Die Ge...
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Veröffentlichung vom 14.11.2006 16:05:00
Querfurter Bauhütte GmbH, Querfurt (Merseburger Str. 67, 06268 Querfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 51.200,00 EUR auf 151.200,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kies und Transport GmbH Querfurt mit dem Sitz in Querfurt sowie der BBG Baubeteiligungs GmbH mit dem Sitz in Querfurt und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 2 (Gegenstand), 8 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb und die Ausführung eines Bauhauptgewerbes im Hoch- und Tiefbau einschließlich von Baunebenleistungen jeglicher Art sowie der Garten- und Landschaftsbau. 151.200,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Niehs, Erika, Querfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Kies und Transport GmbH Querfurt mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRB 201912) und die BBG Bau Beteiligung GmbH mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRB 213807) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Niehs, Erika aus Querfurt