Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 18535
Firma: Gartenland Holding GmbH
Sitz: Aschersleben
Adresse: Dieselstraße 1, 06449 Aschersleben
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HRB 18535: Gartenland Holding GmbH, Aschersleben, Dieselstraße 1, 06449 Aschersl...
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Gartenland Holding GmbH, Aschersleben, Dieselstraße 1, 06449 Aschersleben. Einze...
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Gartenland Holding GmbH, Aschersleben, Dieselstraße 1, 06449 Aschersleben. Die G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2012 12:00:00
Gartenland Holding GmbH, Aschersleben, Dieselstraße 1, 06449 Aschersleben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2012. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 1, 06449 Aschersleben. Gegenstand des Unternehmens: Ausübung der Funktion einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft in der Saat- und Pflanzgutbranche, insbesondere die einheitliche Leitung, Führung und Steuerung der zur Gartenland-Gruppe gehörenden Unternehmen und Beteiligungen einschließlich deren Verwaltung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Frohl, Wolfgang, Essen, *XX.XX.XXXX; Kreßer, Helmut, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Kreßer und Frohl Grundstücksverwaltungs OHG, mit dem Sitz in Aschersleben (Amtsgericht Stendal HRA 3231).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frohl, Wolfgang aus Essen,
Kreßer, Helmut aus Quedlinburg