Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 13156
Firma: Odium Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Großkugel
Löschungen
OstWest International Leasing OWL GmbH, Hettstedt, Markt 39/40, 06333 Hettstedt....
Veränderungen
OstWest International Leasing OWL GmbH, Hettstedt, Markt 39/40, 06333 Hettstedt....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 09.05.2011 12:00:00
OstWest International Leasing OWL GmbH, Hettstedt, Markt 39/40, 06333 Hettstedt. Die Gesellschaft hat einen Entwurf eines Verschmelzungsplans zur Verschmelzung der Gesellschaft auf die OWL Leasing s.r.o. unter Auflösung der Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt die OstWest International Leasing OWL GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, mit dem Sitz in Hettstedt, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister AG Stendal HRB 13156 und die OWL Leasing s.r.o., eine Gesellschaft slowakischen Rechts, mit dem Sitz in Ventúrska 16, 811 01 Bratislava, Slowakische Republik, registriert beim Bezirksgerichte Bratislava 1 Abteilung Sro, Einlagennummer 68665/B unter der Nummer 45 913 293.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Im Hinblick auf die Geltendmachung einer Verbesserung des Umtauschverhältnisses beziehungsweise des Abfindungsangebots durch die Minderheitsgesellschafter regeln § 122 h Abs. 1 Umwandlungsgesetz beziehungsweise § 122 i Abs. 2 Umwandlungsgesetz, dass §§ 14 Abs. 2,15 Umwandlungsgesetz beziehungsweise §§ 32, 34 Umwandlungsgesetz gelten, sofern die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft, für die die anwendbaren slowakischen Rechtsvorschriften ein Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses der Anteile beziehungsweise des Abfindungsgebots nicht vorsehen, in Verschmelzungsbeschluss der Anwendung dieser Vorschriften ausdrücklich zustimmen. Gemäß § § 14 Abs. 2,15 Umwandlungsgesetz beziehungsweise § § 32,34 Umwandlungsgesetz ist eine Verbesserung des Umtauschverhältnisses beziehungsweise das Abfindungsangebot jeweils im Wege des Spruchverfahrens nach dem Spruchverfahrensgesetz geltend zu machen. Die Durchführung des Verfahrens bedarf eines Antrags des Antragsberechtigten Gesellschafters, welcher innerhalb einer Frist von drei Monaten seit dem Tag gestellt werden muss, an welchen die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach dem Recht der slowakischen Republik bekannt gemacht worden ist.Vollständige Auskünfte können unter folgender Anschrift eingeholt werden:OstWest International Leasing OWL GmbHMarkt 39/4006333 HettstedtNeueintragungen
OstWest International Leasing OWL GmbH, Hettstedt, Markt 39/40, 06333 Hettstedt....