Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 11019
Firma: FSL-Vertriebs-GmbH
Sitz: Gilching
Löschungen von Amts wegen
HRB 11019: Seniorenwohnanlage "Zum Alten Schiller" UG (haftungsbeschränkt), Köth...
Veränderungen
HRB 11019: Seniorenwohnanlage "Zum Alten Schiller" UG (haftungsbeschränkt), Köth...
Veränderungen
HRB 11019: Seniorenwohnanlage "Zum Alten Schiller" UG (haftungsbeschränkt), Köth...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.02.2010 12:00:00
Seniorenwohnanlage "Zum Alten Schiller" UG (haftungsbeschränkt), Köthen (Anhalt), Schillerstraße 18, 06366 Köthen (Anhalt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2009. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 18, 06366 Köthen (Anhalt). Gegenstand des Unternehmens: Ambulante und vollstationäre Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Christiane, Großpaschleben, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.12.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2009 und Beschluss der Ausgleiderungsplan der übertragenden Gesellschaft vom 29.12.2009 Teile des Vermögens (unter folgender Firma betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen) von der Christiane Schmidt, Seniorenwohnanlage "Zum Alten Schiller" e.Kfr. mit dem Sitz in Köthen (Anhalt) (Amtsgericht Stendal HRA 2619) übernommen. Die Ausgliederung ist am 18.02.2010 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmidt, Christiane aus Großpaschleben