Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 105684
Firma: EVPLAN Ingenieurbüro GmbH
Sitz: Blankenburg (Harz)
Adresse: Halberstädter Straße 16, 38895 Blankenburg (Harz)/OT Derenburg
Veränderungen
EVPLAN Ingenieurbüro GmbH, Blankenburg (Harz), Halberstädter Straße 16, 38895 Bl...
Veränderungen
EVPLAN Ingenieurbüro GmbH, Derenburg, Halberstädter Straße 16, 38895 Derenburg. ...
Veränderungen
EVPLAN Ingenieurbüro GmbH, Blankenburg (Harz), Halberstädter Straße 16, 38895 Bl...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.08.2009 12:00:00
EVPLAN Ingenieurbüro GmbH, Derenburg, Halberstädter Straße 16, 38895 Derenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2009 hat die Änderung des § 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Halberstädter Straße 16 , 38895 Derenburg. Neuer Gegenstand: Alle Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung und Dienstleistungen jeder Art auf dem Gebiet der Umweltanalytik, Bauberatung, Datenverarbeitung einschließlich Kataster, Baugutachten und Sicherheitskoordinierung auf Baustellen, Baugrunduntersuchungen, bodenmechanische Feld- und Laboruntersuchungen, hydrologische Untersuchungen und Gutachten, Ermittlung bodenphysikalischer Kennwerte, geotechnische Tief- und Straßenbauüberwachung, erdstatische Berechnungen, Untersuchungen zur Beton- und Stahlagressivität von Baugrund und Grundwasser, Gefährdungs- und Sanierungsuntersuchungen im Abfallbereich. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Steinwender, Manfred, Derenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Nordharz-Geo-Consult GmbH mit dem Sitz in Derenburg (Amtsgericht Stendal HRB 114415) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steinwender, Manfred aus Derenburg