Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen HRB 10406
Firma: Fermersleber Sport Marketing GmbH
Sitz: Magdeburg
Veränderungen
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 ...
Veränderungen
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 ...
Veränderungen
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 ...
Veränderungen
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 ...
Veränderungen
HRB 10406: Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 ...
Veränderungen
HRB 10406:Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b...
Veränderungen
HRB 10406:Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b...
Veränderungen
Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben, Bernburger Str. 35 b, 06425 Al...
Veränderungen
Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben (Bernburger Str. 35 b, 06425 Al...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 17.08.2006 12:57:00
Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH, Alsleben (Bernburger Straße 35 B, 06425 Alsleben). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 13.07.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.07.2006 Teile des Vermögens ("Wasserkraftwerk Alsleben") von der Saalemühle Alsleben GmbH mit dem Sitz in Alsleben (Amtsgericht Stendal HRB 11393) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.